Frage nie ein Kind, ob es das kann,
was ein anderes kann,
sondern frage immer,
ob es das kann, was es kann.
(Heinrich Pestalozzi)
Gemeinsamer Unterricht
Seit dem Schuljahr 1999/2000 werden an der Bückmannshofschule Kinder mit besonderem Förderbedarf inklusiv beschult.
Die jahrgangsgemischten Lerngruppen der Bückmannshofschule ermöglichen in besonderem Maße individuelles und differenziertes Arbeiten, welches sowohl für Kinder mit als auch ohne Förderbedarf größtmögliche Lernchancen eröffnet. Zudem haben unsere Erfahrungen gezeigt, dass besonders jahrgangsgemischte Lerngruppen die Sozialkompetenz von Kindern stärken. Wir streben daher eine gleichmäßige Verteilung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf auf alle Lerngruppen an. Die Verteilung der Sonderpädagoginnenstunden richtet sich dabei nach dem Förderbedarf der einzelnen Kinder und den besonderen Bedürfnissen der Lerngruppen. Sie kann deshalb ggf. von der durchschnittlichen Stundenzuweisung pro Kind abweichen, die je nach Förderschwerpunkt von 2,7 Wochenstunden bis zu 4,6 Wochenstunden pro Kind variiert. Der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Relation zur Gesamtschülerschaft beträgt ca. 10 %. Von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Sonderpädagoginnen und Grundschulpädagoginnen ist der konstante Einsatz der Sonderpädagoginnen an der Bückmannshofschule genauso wie die gemeinsame aktive Unterstützung der schulprogrammatischen Zielsetzungen.
1. Ziele des Gemeinsamen Unterrichts
Ziel des GU‘s ist die inklusive Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an der Bückmannshofschule. Die Grundschule soll dem Anspruch gerecht werden, eine Schule für alle Kinder zu sein und ein realistisches Abbild der Gesellschaft darstellen. Im Zusammenleben und -lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf können die Kinder die Vielfältigkeit sozialen Miteinanders in einer großen Bandbreite erleben. Sie stärken ihre sozialen Kompetenzen, indem sie lernen, Unterschiede, Stärken und Schwächen zu akzeptieren, zu respektieren, Rücksicht aufeinander zu nehmen, sich gegenseitig zu helfen und sich zu unterstützen. Neben der Förderung sozialer Fähigkeiten liegt ein wesentliches Ziel des GU´s auch in der Eröffnung gleicher Lernchancen für alle Kinder. Durch forderndes Fördern und positive Vorbilder im Lernen und Verhalten können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihr Entwicklungspotential ausschöpfen. Durch den regelmäßigen Austausch von Klassenlehrerinnen und Sonderpädagoginnen können Entwicklungs-, Lern- und Verhaltensschwierigkeiten aller Kinder schneller erkannt werden, so dass ein präventives Eingreifen ermöglicht wird. So können individuelle Lern- und Entwicklungsprozesse aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise berücksichtigt werden.
„Es ist normal, verschieden zu sein.“:
Das kann nur in der täglichen Praxis erfahren und verinnerlicht werden.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind verschiedenen Bildungsgängen zugeordnet. Zielsetzung der sonderpädagogischen Förderung ist es, die Besonderheiten, die die Schülerinnen und Schüler mit ihrem jeweiligen Förderschwerpunkt mitbringen, zu berücksichtigen.
Zieldifferent geförderte Kinder (Förderschwerpunkte: „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“) werden gemäß der Richtlinien und Lehrpläne ihres jeweiligen Förderschwerpunktes unterrichtet.
Zielgleich geförderte Kinder (Förderschwerpunkte: „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ sowie „Sprache und Kommunikation“) werden nach den Richtlinien und Lehrplänen der Grundschule unterrichtet.
Alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten je nach individuellen Bedürfnissen sowohl innerhalb der Lerngruppe als auch im Fachunterricht oder Förderunterricht spezielle Angebote und Materialien, die sich an ihren Entwicklungsbedürfnissen orientieren. Durch das Lernen in den altersheterogenen Lerngruppen kann für zieldifferent geförderte Kinder neben der Arbeit am gemeinsamen Gegenstand auch vielfach die Auseinandersetzung mit den gleichen Materialien ermöglicht werden. Insbesondere die Montessori-Materialien ermöglichen allen Kindern den Zugang zum Lernen durch ihre Anschaulichkeit und die Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklungsphasen. Äußere Differenzierung findet nur gezielt und ausgerichtet an den jeweiligen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler statt.
„So viel Gemeinsamkeit wie möglich.“
Dieses Ziel soll sich sonderpädagogische Förderung im GU setzen.
2. Realisierung des Gemeinsamen Unterrichts
2.1 Inklusion im Rahmen des Unterrichts
Lerngruppen
Während der Lerngruppenstunden werden alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf inklusiv gefördert. Durch die zeitweilige Doppelbesetzung (Klassenlehrerin und Sonderpädagogin) erhalten die Kinder eine ihren Bedürfnissen angepasste Zuwendung. So hat die Sonderpädagogin Zeit für Phasen der Arbeit mit dem einzelnen Kind, die für die Unterstützung bei der Bewältigung seiner Arbeitsaufgaben oder auch für Rückmeldungen zu Lernfortschritten, für Gespräche und Reflexionen bezüglich seines jeweiligen Förderziels genutzt werden kann. Die Sonderpädagogin realisiert die Förderung weiterhin durch die Bereitstellung von individuellen Hilfen z.B. in Form von differenzierten Lern- und Fördermaterialien, Strukturierungshilfen zur Organisation der Arbeit oder Verstärkerplänen, die auch von der Klassenlehrerin in den Unterrichtsphasen verwendet werden können, in denen die Sonderpädagogin nicht anwesend ist. Einen weiteren Teil der Arbeit der Sonderpädagogin mit dem Kind nehmen die Beobachtung und die lernprozessbegleitende Diagnostik ein.
Fachunterricht
Zielgleich geförderte Kinder nehmen am Fachunterricht ihres Jahrgangs teil. Eine Doppelbesetzung durch eine Sonderpädagogin kann teilweise gewährleistet werden. Der Stundenplan wird möglichst den individuellen Bedürfnissen angepasst.
Auch zieldifferent geförderte Kinder können in der Regel an einigen Fachunterrichtsstunden ihres Jahrganges teilnehmen. Sie erhalten im Rahmen äußerer Differenzierung je nach individuellen Bedürfnissen in Teilbereichen ein alternatives Unterrichtsangebot durch eine Sonderpädagogin (vor allem in Deutsch und Mathematik).
Förderunterricht
Der Förderunterricht findet im Anschluss an den regulären Unterricht in Kleingruppen- oder Einzelförderung oder parallel dazu statt. Hier werden je nach individuellem Förderbedarf die Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsfächer Mathematik und Deutsch oder auch in den Förderbereichen wie beispielsweise dem emotional-sozialen Bereich oder sprachlichen Bereich ausgebaut. Im Rahmen des Förderunterrichts besteht teilweise die Möglichkeit, auch Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit zu fördern und ihnen so für sie wichtige Entwicklungsfortschritte zu ermöglichen.
2.2 Individuelle Förderplanung
Die inklusive Förderung jedes einzelnen Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird durch Erarbeitung von individuellen Förderkonzepten und -plänen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrkräften in folgenden Schritten voran gebracht:
a) Dokumentation der wichtigsten Daten über das Kind:
Alle wichtigen Informationen über das Kind (persönliche Daten, ggf. Angaben zur Behinderung/Notfallmaßnahmen, besondere Hilfsmittel, Kontaktadressen der Therapeuten u.ä.) werden in Form eines Deckblattes in der Förderakte notiert.
b) Feststellung und Dokumentation des Ist-Standes:
Der gegenwärtige Lern- und Entwicklungsstand in den Förderbereichen und Fächern wird beschrieben.
c) Prioritätensetzung:
Der vorrangige Förderbedarf und zwei bis drei konkrete Förderziele werden festlegt.
d) Festlegung von Fördermaßnahmen, Personen und Situationen:
Die konkrete Gestaltung der Lernsituation (Wer? Wie? Wann? Was?) wird stichpunktartig dokumentiert.
f) Evaluation und Fortschreibung:
Während der Realisierung des Förderplans erfolgt eine kontinuierliche Prozessbeobachtung. Blockaden und Fortschritte werden notiert, Ziele/Maßnahmen bleiben bestehen oder werden modifiziert und ggf. neu festgelegt. Mindestens jedes halbe Jahr wird der Förderplan überarbeitet.
2.3 Leistungsbeurteilung
Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler nehmen an allen Formen der Leistungsbeurteilung teil und erhalten je nach Beeinträchtigung einen Nachteilsausgleich, um Erschwernisse durch Beeinträchtigung der Motorik, Wahrnehmung oder Kommunikation zu berücksichtigen.
Zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler müssen an Klassenarbeiten oder Tests nicht teilnehmen und erhalten keine Benotung. Ihr Lernstand kann durch individuelle Tests überprüft werden. Sie bekommen Berichtszeugnisse, die ihren Lern- und Entwicklungsstand beschreibend darstellen.
2.4 Beratung
Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden regelmäßige Elterngespräche statt, an denen die Sonderpädagogin und die Eltern sowie je nach Bedarf die Lerngruppenlehrerin, das Kind und weitere Fachkräfte teilnehmen. Diese Gespräche haben die Funktion, sich über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes auszutauschen und weitere Fördermöglichkeiten zu planen.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Lerngruppenlehrerin und die Sonderpädagogin in ständigem Austausch stehen. Auf diese Weise kann die Sonderpädagogin geeignete Materialien zur Verfügung stellen und Methoden für den Lerngruppen-Unterricht während ihrer Abwesenheit vorschlagen. Die Lerngruppenlehrerin gibt ihrerseits Rückmeldung über Fortschritte oder Schwierigkeiten des Kindes.
Weitere Beratung findet im schulischen Rahmen mit Fachlehrern des Kindes und ggf. dem Integrationshelfer oder Erzieherinnen aus dem Ganztag statt.
Bei vielen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf finden im außerschulischen Bereich intensive Kontakte mit weiteren an der Förderung des Kindes beteiligten Personen und Institutionen statt, um die Fördermaßnahmen aufeinander abstimmen zu können (Therapeuten, Psychologen, Jugendamt, Tagesgruppe etc.). Außerdem werden ggf. Kontakte zur weiterführenden Diagnostik angebahnt (Uni-Klinikum, Autismus-Beratung, Schulpsychologen, Therapeuten, etc.).
Erkenntnisse aus Fortbildungen und dem Arbeitskreis GU werden in den Lehrerkonferenzen vorgestellt und entsprechend umgesetzt.