Individuelle Förderung
1. Handlungsfeld: Grundlagen schaffen – Beobachtungskompetenz stärken
1.1 Diagnose vor Schuleintritt
Schon vor Schuleintritt findet eine Überprüfung der Lernausgangslage der Kinder statt. Diese dient der Ermittlung bereits vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten der Kinder sowie der Feststellung eines eventuellen Förderbedarfs und der Empfehlung entsprechender Maßnahmen vor der Einschulung.
1.2 Dokumentation während der Grundschulzeit
Um eine optimale Lernentwicklung der Kinder zu gewährleisten, stellen wir den Lernstand der Kinder regelmäßig fest und leiten aus den Ergebnissen entsprechende Fördermaßnahmen ab.
Zu festgelegten Zeiträumen im Schuljahr führen wir unterschiedliche Lernstandsüberprüfungen durch. Dabei beobachten wir
den individuellen Lernfortschritt des Kindes.
den Leistungsstand des Kindes bezogen auf die Anforderungen der Jahrgangsgruppe.
den Lernstand der Kinder mit Hilfe standardisierter Tests, um den Lernerfolg der Kinder über die Schule hinaus vergleichen zu können.
den Lernstand der Kinder mit der zentralen Lernstandserhebung in Klasse 3 (Vera) im Bereich Deutsch und Mathematik.
1.2.1 Schuleingangsphase
Alle Kinder besuchen nach dem Schuleintritt die Schuleingangsphase. Sie können hier zwischen 1 und 3 Schuljahren verweilen, wobei der Regelfall bei 2 Jahren liegt.
Um die Lernentwicklung des Kindes kontinuierlich zu beobachten und individuell zu fördern, werden für jeden Jahrgang einheitliche und verbindliche Lernstandskontrollen vereinbart, die im Folgenden durch Fettdruck hervorgehoben werden.
Alle anderen Diagnoseschritte sind optional.
Darüber hinaus kann jede Lerngruppenlehrerin im Bedarfsfall weitere Verfahren zur Leistungserfassung einsetzen.
1.2.2 Nach der Schuleingangsphase
Ab dem dritten Schuljahr schreiben die Kinder in den Fächern Deutsch und Mathematik benotete Lernzielkontrollen. Diese werden vom Fachlehrer initialisiert und durchgeführt. In der folgenden Übersicht, sind sie unter „Anforderungsbezogene Leistungstests“ zu finden.
2. Handlungsfeld „Mit Vielfalt umgehen“
2.1 Innere Differenzierung
2.1.1 Planung
In wöchentlichen Strang-Team-Sitzungen treffen sich die Lehrerinnen eines Strangs (= 4 Lerngruppen). Hier werden gemeinsam die Lerninhalte für den Fachunterricht, die Hausaufgaben und die Schwerpunkte der Lerngruppenarbeit verbindlich festgelegt. Darüber hinaus wird gemeinsam über die anzuwendenden Methoden entschieden. Ein Beispiel für einen solchen Wochenplan als Ergebnis der Strangbesprechung befindet sich im Anhang.
2.1.2 Zieltransparenz für Schüler
Für eine deutliche Zieltransparenz auf Seiten der Kinder über die verbindlichen Lerninhalte gibt es in den Lerngruppen für jedes Kind einen Jahresplan, in dem die wesentlichen Inhalte und Lernziele des Schuljahres festgehalten sind. Immer, wenn ein Kind ein Lernziel erreicht hat, kann es gemeinsam mit seiner Lerngruppenlehrerin das entsprechende Feld im Arbeitsplan ankreuzen.
2.1.3 Durchführung
In den jahrgangsheterogenen Lerngruppen haben die Kinder die Möglichkeit, entsprechend ihres Leistungsniveaus ihre Arbeiten zu wählen. Hierbei stehen ihnen u.a. folgende Materialien zur Verfügung: Montessori-Materialien zum differenzierten Arbeiten in den Bereichen Mathematik und Sprache sowie Materialien nach N. Sommer-Stumpenhorst für den sprachlichen Anfangsunterricht und für das differenzierte Lese- und Rechtschreibtraining. Im Bereich Lernen mit neuen Medien arbeiten die Kinder inhaltsgebunden mit der Lernwerkstatt der Medienwerkstatt Mühlacker, mit Antolin (Programm zur Leseförderung) oder sachunterrichtsbezogen im Internet.
Im Bereich Mathematik arbeiten die Schüler individuell mit dem „Klick-Ordner“. Sie schreiben die entsprechenden Tests dazu erst, wenn sie ausreichend dafür geübt haben.
2.2 Äußere Differenzierung
GU-Förderstunden
An der Bückmannshofschule werden Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche Entwicklung und Geistige Entwicklung zielgleich bzw. zieldifferent integrativ beschult. Das Konzept ist ausführlich unter dem Punkt „Gemeinsamer Unterricht“ nachzulesen.
Zusätzlich zur sonderpädagogischen Unterstützung während des Unterrichts erhalten diese Schüler auch Einzelförderung oder Förderunterricht in Kleingruppen parallel zum Unterricht oder im Anschluss daran.
DaZ-Gruppen
Zusätzlich zum Regelunterricht erhalten Kinder mit Deutsch als Zweitsprache Förderung in Kleingruppen. In diesen Fördergruppen stehen Übungen zur Wortschatzerweiterung und ergänzende Übungen zum Schriftspracherwerb im Mittelpunkt. Hierbei finden die Themen des Fachunterrichtes und die DaZ-BOX des Finken-Verlages Berücksichtigung. Die Förderung findet im Anschluss an den Regelunterricht statt.
Einsatz der sozialpädagogischen Fachkraft
Die sozialpädagogische Fachkraft fördert Kinder während der gesamten Schuleingangsphase innerhalb und außerhalb des Klassenverbandes. Es sind Kinder, die den Schuleintritt nicht ohne sozialpädagogische Unterstützung bewältigen könnten. Sie unterstützt Kinder, deren Basiskompetenzen noch nicht ausreichend ausgereift sind, durch zusätzliche individuelle Förderangebote, die zum Teil auch in Form zusätzlicher Förderstunden über den Klassenunterricht hinausgehen können.
Leseförderung
Neben dem differenzierten Lesetraining im Rahmen der Freiarbeit gibt es je nach zur Verfügung stehenden Stunden im Stundenplan mehrere Fördergruppen für Kinder mit kritischer Entwicklung im Leselernprozess. Weiterhin erhalten einzelne Kinder gezielte Förderung durch Lesemütter. Hierbei können auch gute Leser ihre Lesefertigkeiten erweitern.
AGs
Es werden verschiedene Arten von Arbeitsgemeinschaften angeboten: Einige AG’s werden von Lehrern angeboten und finden im Anschluss an den Unterricht statt. Im Nachmittagsbereich gibt es AGs, die entweder nur für Ganztagskinder oder für alle Schüler offen sind. Diese AGs werden von Lehrern, pädagogischen Fachkräften oder außerschulischen Trägern angeboten. Zur Zeit gibt es unter anderem folgende AGs: Flöte, Basteln, englisches Kochen, Judo, Yoga, Mädchenfußball, Sport, Tanzen, Nähen.
Projektwoche
Unsere Projektwochen finden zu verschiedenen Themen (z.B. aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich) statt. Die Gruppenzusammensetzung variiert themenabhängig. Meist werden die Schüler der Jahrgänge 3 und 4, bzw. 1 und 2 zusammengefasst. Zu den Themen der letzten Jahre zählten z.B. Wasser, Strom, Magnetismus, Luft und Fliegen, Obst und Gemüse, Planeten u.a. Die Schüler haben die Möglichkeit, ihren Neigungen entsprechend einen Erst- und einen Zweitwunsch anzugeben und sich mit einem Thema aus dem Sachunterricht eine Woche lang intensiv zu beschäftigen. Manchmal ist es sinnvoll, mit den Schülern der jüngeren Jahrgänge Klassenprojekte durchzuführen.
2.3 Schwerpunkte für die weitere Arbeit
Förderung besonders begabter und interessierter Kinder
Diese Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, in Form von Arbeitsgemeinschaften oder themengebundenen Projekten sich verstärkt mit unterschiedlichen Inhalten auseinander zu setzen. Denkbar sind hier zum Beispiel Projekte im naturwissenschaftlichen-experimentellen Bereich, biologische, mathematische oder auch philosophische Themen und Projekte mit neuen Medien. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen ist wünschenswert.
Sprachfördergruppen
Das Konzept für die Sprachfördergruppen wird von den Sonderpädagoginnen erarbeitet und erprobt. Das Kollegium sollte über den Bedarf und die Inhalte dieser Gruppen diskutieren und das Konzept fortschreiben.
3. Handlungsfeld – Übergänge und Lernbiografien gestalten
3.1 Übergang Kindergarten – Grundschule
Der von den Erzieherinnen ausgefüllte Sismik-Bogen zur Sprachstandserhebung und die Dokumentation des Bildungsprozesses im Rahmen der Bildungsvereinbarung NRW für den Elementarbereich werden bei der Schulanmeldung durch die Erziehungsberechtigten vorgelegt. Hierbei werden erste Erkenntnisse über den aktuellen Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder gewonnen.
Im Anschluss an die Schulanmeldung wird der Entwicklungsstand jedes Kindes in der Einzelsituation von zwei Lehrkräften mit der Startbox (Diagnostik zur Lernausgangslage von der Anmeldung bis zum Schulbeginn) ermittelt. Dabei werden folgende Kompetenzen überprüft: Sozialverhalten, Sprache, Grob- und Feinmotorik, auditive und visuelle Wahrnehmung, mathematische Basiskompetenz und Arbeitsverhalten.
Bei Auffälligkeiten werden die Eltern mündlich – in besonderen Fällen auch schriftlich – über mögliche Fördermaßnahmen informiert und es wird Kontakt zum Kindergarten aufgenommen. Dieser Kontakt wird bis zur Einschulung und bei Bedarf auch darüber hinaus aufrechterhalten. Gegebenenfalls kann ein AO-SF-Verfahren eingeleitet und ein Antrag auf GU gestellt werden.
Auf Grundlage aller vorliegenden Beobachtungsergebnisse werden die Kinder den altersgemischten und integrativen Lerngruppen zugeordnet. Diese Zuteilung erfolgt so, dass eine Leistungsheterogenität gegeben ist. In ihre neuen Lerngruppen werden die angehenden Schulanfänger ca. ein halbes Jahr vor der Einschulung zu einem zweistündigen Schnupperunterricht eingeladen. Dort nehmen sie am Unterricht teil und knüpfen dann bereits erste Kontakte zu den zukünftigen Mitschülern, den Paten und der Lerngruppenlehrerin.
Vor den Sommerferien findet ein Spielenachmittag für die Schulanfänger statt. Dabei treffen sich jeweils die Kinder einer Lerngruppe mit der Lehrkraft im Klassenraum. Dort werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, die weitere Auskünfte über die bereits mit der Startbox ermittelten Kompetenzen geben. Außerdem lässt sich ein Entwicklungsfortschritt der Kinder während des letzten halben Jahres beobachten. Zeitgleich erhalten die Eltern wichtige Informationen zur Schule und zum Schulkonzept durch die Schulleitung. Im Anschluss daran haben die Eltern die Möglichkeit, die Lehrkraft, die anderen Eltern der Lerngruppe und den Lerngruppenraum kennen zu lernen, so dass ein frühzeitiger Austausch der Eltern einer Lerngruppe stattfindet und diese Ansprechpartner finden, die mit dem Schulleben vertraut sind.
Im Sinne der Öffnung von Unterricht haben Eltern nach Anmeldung jeder Zeit die Möglichkeit, im Unterricht zu hospitieren.
Eine Übersichtstabelle zum Begegnungsjahr findet sich im Bereich Kooperation.
3.2 Übergang Grundschule – weiterführende Schule
Vor dem ersten Elternsprechtag werden die Eltern der Viertklässler im Herbst zu einem Informationsabend zum Thema „Übergang zu den weiterführenden Schulen“ eingeladen. Hier werden sie über die verschiedenen Schulformen, deren Konzeption und Möglichkeiten des Übergangs informiert. Die Informationsschrift des Schulträgers „Bildung in Essen – Übergang in die weiterführenden Schulen“ wird ausgehändigt.
Beim Elternsprechtag im 1. Halbjahr findet gleichzeitig ein Beratungsgespräch im Hinblick auf die weiterführende Schule statt. Im Vorfeld haben sich alle Lehrerinnen, die in dem jeweiligen Strang unterrichten, über die Leistungen jedes einzelnen Viertklässlers ausgetauscht und beraten, um eine Empfehlung für die weiterführende Schule auszusprechen. Im Elterngespräch wird unter Berücksichtigung der Wünsche der Eltern und der schulischen Beobachtungen versucht, eine einvernehmliche zu finden Lösung.
Vor Ende des Schulhalbjahres laden die weiterführenden Schulen zum „Tag der offenen Tür“ ein. Das Informationsmaterial hierzu wird durch die Grundschullehrkräfte zur Verfügung gestellt oder in der Schule ausgehängt. Die Schüler werden zur „Teilnahme am Tag der offenen Tür“ ermutigt.
Nach dem Übergang zur weiterführenden Schule nehmen die Grundschullehrkräfte an den Erprobungsstufenkonferenzen teil, um sich über den schulischen Werdegang ihrer ehemaligen Schüler auszutauschen.
Eine mögliche Hospitation der Lehrkräfte der Grundschule an der weiterführenden Schulen kann einen Einblick in die Pädagogik der Schule und somit eine bessere Beratung der Eltern ermöglichen.
3.3 Übergang der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Sek I
In Elterngesprächen werden die Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausführlich über Möglichkeiten der weiteren Förderung ihres Kindes informiert. Es findet ein Austausch über Kompetenzen und auch Schwierigkeiten des Kindes statt. Eine geeignete weiterführende Schule wird empfohlen, die den Bedürfnissen des Kindes entspricht und an der es voraussichtlich am Besten gefördert werden kann.
Für den Übergang in die Sek I bestehen unterschiedliche Möglichkeiten:
Wurde der Förderbedarf auf Grund positiver Entwicklungsschritte zur Probe aufgehoben, kann das Kind entsprechend der Empfehlung eine Regelschule besuchen.
Besteht der Förderbedarf weiterhin, können die Eltern entscheiden, ob das Kind im GU der Sek I gefördert werden soll oder eine Förderschule mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt besuchen soll. Dabei werden sie von der Sonderpädagogin und der Lerngruppenlehrerin beraten. Es besteht die Möglichkeit, dass das Kind zur Probe für 1-5 Tage die empfohlene weiterführende Schule besucht. Dabei kann es durch eine Sonderpädagogin begleitet werden. So kann das Kind die Gegebenheiten der neuen Schule kennen lernen und erhält einen Einblick in den dortigen Unterricht. In Nachgesprächen mit den Lehrern und Schulleitern der weiterführenden Schulen kann ermittelt werden, ob diese Schule den Bedürfnissen des Kindes voraussichtlich gerecht werden kann.